Ausschreibung Schießwettbewerb 50 m sitzend aufgelegt - 45 plus.

Regel Verzeichnis für die Disziplin KK - 45 plus.
In Anlehnung an die Leitlinien der Sportordnung.

1.0 Beschließende Organe
1.1 Durchführungstermine
1.2 Startzeiten
1.3 Teilnehmerberechtigung   
1.4 Austragungsorte
1.5 Austragungsmodus
1.6 Vorschießen
1.7 Nachschießen
1.8 Anzahl der Mannschaften
1.9 Zusammensetzungen von Mannschaften
2.0 Einzelwertung
2.1 Klasseneinteilung
2.2 Austausch von Mannschaftsschützen
2.3 Zielhilfsmittel
2.4 Gewehrauflagen
2.5 Bekleidung
2.6 Scheiben
2.7 Schusszahl
2.8 Schießzeit
2.9 Auswertung
3.0 Sicherheitsvorschriften
3.1 Streitfälle
3.2 Startgeld
3.3 Standgebühr
3.4 Ehrungen

1.0 Beschlussfassende Organe

a) Die Frühjahrstagung
b) Gremium 45plus

zu 1a
Die Frühjahrstagung findet als feststehender Termin in der Regel am ersten
Freitag im Mai statt. Mit der schriftlichen Einladung ist sogleich die
Beschlussfähigkeit hergestellt.

zu 1b
Das Gremium 45plus umfasst zur Zeit fünf Personen.        

Leitung: Adam März
Stellvertreter: Peter Schick
  Andreas Weber
  Georg Schick
Sicherheitsbeauftragter: Hans Kräling

1.1 Durchführungstermine

Generell die letzte Woche im August sowie die drei Folgewochen im September.
Jeweils Mittwochs und Freitags.

1.2 Startzeiten

Acht Schießtermine werden zur freien Auswahl angeboten. Feste Startzeiten sind
nicht vorgesehen. Jeder Teilnehmer kann seinen Schießtermin selbst bestimmen.
Die Startfolge wird durch die fortlaufende Nummerierung des Scheibensatzes festgelegt.

1.3 Teilnehmerberechtigung   

Startberechtigt sind alle Mitglieder/innen des Schützenkreises 51 Marburg ab
dem 45. Lebensjahr. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wettkampfpässe sind nicht erforderlich.

1.4 Austragungsorte

Werden vom Gremium 45plus festgelegt.

1.5 Austragungsmodus

Es werden 4 Wettkämpfe ausgetragen. Alle vier Ergebnisse zählen für die
Mannschaftswertung. Pro Durchgang werden von vier Schützen die drei
Besten gewertet (ein Streichergebnis).

1.6 Vorschießen

Vorschießen ist im Rahmen der Schießzeitregelung grundsätzlich in Absprache
mit der Schießleitung erlaubt.

1.7 Nachschießen

Nachschießen ist in wichtigen Fällen z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schichtarbeit
u.s.w. in Rücksprache mit der Schießleitung möglich.

1.8 Anzahl der Mannschaften

Vereine können beliebig viele Mannschaften bilden.

1.9 Zusammensetzungen von Mannschaften

Kann unabhängig von der Klassenzugehörigkeit beliebig vorgenommen werden.

2.0 Einzelwertung

Für die Einzelwertung sind mindestens 3 Starts erforderlich und 4 möglich.
Bei 4 Starts entfällt das geringste Ergebnis (Streichergebnis).

2.1 Klasseneinteilung

45 - 54 Jahre Altersklasse
55 - 64 Jahre Senioren A
65 - 69 Jahre Senioren B
ab 70 Jahre Senioren C
Damen  
45 - 54 Jahre Damen A
ab 55 Jahre Damen S

2.2 Austausch von Mannschaftsschützen

Bei mehreren Mannschaften eines Vereins wird nach dem ersten Schießen
die Mannschaftsaufstellung verbindlich festgelegt. Das Ergebnis des ersten
Schießens zählt für die Mannschaft wo der Schütze geschossen hat.

2.3 Zielhilfsmittel

Zielhilfsmittel einschließlich Visierlinienverlängerungen etc. sind erlaubt.
Zielfernrohre sind nicht zugelassen.

2.4 Gewehrauflagen

Sandsäcke werden vom Gastgebenden Verein gestellt und müssen von allen
Teilnehmern genutzt werden. Die Waffen dürfen an zwei Punkten aufgelegt
werden. Ein Auflagekeil ist erlaubt. Arretierungen an Lauf und Schaft sind
nicht erlaubt.

2.5 Bekleidung

Nach belieben, Orientierung an der Sportordnung wird empfohlen.

2.6 Scheiben

15 fortlaufend nummerierte Spiegel KK 50m.

2.7 Schusszahl

30 Wettkampfschüsse. 2 Schuss pro Scheibe. Probeschüsse beliebiger
Anzahl vor dem ersten Wettkampfschuss.

2.8 Schießzeit

Einschließlich Probeschießen 40 Minuten.

2.9 Auswertung

Generell mit Auswertmaschine.

3.0 Sicherheitsvorschriften

Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Teilnehmer/innen verbindlich
und für jeden deutlich sichtbar ausgehängt. Ein Sicherheitsbeauftragter
überwacht den Schießbetrieb. Den Anweisungen der Schießleitung und
des Sicherheitsbeauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen und können zum Ausschluss führen.

3.1 Streitfälle

Streitfälle werden von der Leitung vor Ort behandelt und umgehend entschieden.

3.2 Startgeld

Wird in der Frühjahrstagung festgelegt und vom Kreisschatzmeister eingezogen.

3.3 Standgebühr

Die gastgebenden Vereine erhalten eine Standgebühr. Sie beträgt pro Start 1 €.

3.4 Ehrungen

Die Siegerehrung findet in der Regel im Anschluss an das letzte Schießen statt.

Verantwortlich für Text und Zusammenstellung