Ausschreibung Schießwettbewerb 50 m sitzend aufgelegt - 45 plus.
Regel Verzeichnis für die Disziplin KK - 45 plus.
In Anlehnung an die Leitlinien der Sportordnung.
1.0
Beschließende Organe
1.1 Durchführungstermine
1.2 Startzeiten
1.3
Teilnehmerberechtigung
1.4 Austragungsorte
1.5 Austragungsmodus
1.6 Vorschießen
1.7 Nachschießen
1.8 Anzahl der
Mannschaften
1.9
Zusammensetzungen von Mannschaften
2.0 Einzelwertung
2.1 Klasseneinteilung
2.2 Austausch
von Mannschaftsschützen
2.3 Zielhilfsmittel
2.4 Gewehrauflagen
2.5 Bekleidung
2.6 Scheiben
2.7 Schusszahl
2.8 Schießzeit
2.9 Auswertung
3.0
Sicherheitsvorschriften
3.1 Streitfälle
3.2 Startgeld
3.3 Standgebühr
3.4 Ehrungen
a) Die Frühjahrstagung
b) Gremium 45plus
zu 1a
Die Frühjahrstagung findet als feststehender Termin in der Regel am ersten
Freitag im Mai statt. Mit der schriftlichen Einladung ist sogleich die
Beschlussfähigkeit hergestellt.
zu 1b
Das Gremium 45plus umfasst zur Zeit fünf Personen.
| Leitung: | Adam März |
| Stellvertreter: | Peter Schick |
| Andreas Weber | |
| Georg Schick | |
| Sicherheitsbeauftragter: | Hans Kräling |
Generell die letzte Woche im August sowie
die drei Folgewochen im September.
Jeweils Mittwochs und Freitags.
Acht Schießtermine werden zur freien
Auswahl angeboten. Feste Startzeiten sind
nicht vorgesehen. Jeder Teilnehmer kann seinen Schießtermin selbst
bestimmen.
Die Startfolge wird durch die fortlaufende Nummerierung des Scheibensatzes
festgelegt.
1.3 Teilnehmerberechtigung
Startberechtigt sind alle Mitglieder/innen des
Schützenkreises 51 Marburg ab
dem 45. Lebensjahr. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wettkampfpässe sind nicht erforderlich.
1.4
Austragungsorte
Werden vom Gremium 45plus festgelegt.
1.5
Austragungsmodus
Es werden 4 Wettkämpfe ausgetragen. Alle vier Ergebnisse zählen für die
Mannschaftswertung. Pro Durchgang werden von vier Schützen die drei
Besten gewertet (ein Streichergebnis).
1.6 Vorschießen
Vorschießen ist im Rahmen der Schießzeitregelung grundsätzlich in Absprache
mit der Schießleitung erlaubt.
1.7
Nachschießen
Nachschießen ist in wichtigen Fällen z.B. bei Krankheit, Urlaub,
Schichtarbeit
u.s.w. in Rücksprache mit der Schießleitung möglich.
1.8
Anzahl der Mannschaften
Vereine können beliebig viele Mannschaften bilden.
1.9 Zusammensetzungen von
Mannschaften
Kann unabhängig von der Klassenzugehörigkeit beliebig vorgenommen werden.
2.0
Einzelwertung
Für die Einzelwertung sind mindestens 3 Starts erforderlich und 4 möglich.
Bei 4 Starts entfällt das geringste Ergebnis (Streichergebnis).
| 45 - 54 Jahre | Altersklasse |
| 55 - 64 Jahre | Senioren A |
| 65 - 69 Jahre | Senioren B |
| ab 70 Jahre | Senioren C |
| Damen | |
| 45 - 54 Jahre | Damen A |
| ab 55 Jahre | Damen S |
2.2 Austausch von
Mannschaftsschützen
Bei mehreren Mannschaften eines Vereins wird nach dem ersten Schießen
die Mannschaftsaufstellung verbindlich festgelegt. Das Ergebnis des ersten
Schießens zählt für die Mannschaft wo der Schütze geschossen hat.
2.3
Zielhilfsmittel
Zielhilfsmittel einschließlich Visierlinienverlängerungen etc. sind erlaubt.
Zielfernrohre sind nicht zugelassen.
2.4
Gewehrauflagen
Sandsäcke werden vom Gastgebenden Verein gestellt und müssen von allen
Teilnehmern genutzt werden. Die Waffen dürfen an zwei Punkten aufgelegt
werden. Ein Auflagekeil ist erlaubt. Arretierungen an Lauf und Schaft sind
nicht erlaubt.
2.5 Bekleidung
Nach belieben, Orientierung an der Sportordnung wird empfohlen.
2.6 Scheiben
15 fortlaufend nummerierte Spiegel KK 50m.
2.7 Schusszahl
30 Wettkampfschüsse. 2 Schuss pro Scheibe. Probeschüsse beliebiger
Anzahl vor dem ersten Wettkampfschuss.
2.8 Schießzeit
Einschließlich Probeschießen 40 Minuten.
2.9 Auswertung
Generell mit Auswertmaschine.
3.0
Sicherheitsvorschriften
Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Teilnehmer/innen verbindlich
und für jeden deutlich sichtbar ausgehängt. Ein Sicherheitsbeauftragter
überwacht den Schießbetrieb. Den Anweisungen der Schießleitung und
des Sicherheitsbeauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben Konsequenzen und können zum Ausschluss führen.
3.1 Streitfälle
Streitfälle werden von der Leitung vor Ort behandelt und umgehend
entschieden.
3.2 Startgeld
Wird in der Frühjahrstagung festgelegt und vom Kreisschatzmeister
eingezogen.
3.3 Standgebühr
Die gastgebenden Vereine erhalten eine Standgebühr. Sie beträgt pro Start 1
€.
Die Siegerehrung findet in der Regel im Anschluss an das letzte Schießen statt.
Verantwortlich für Text und Zusammenstellung